Befischungsordnung

Befischungsordnung, Gewässerordnung und Mindestmaße

 

Erlaubte Fanggeräte:

3 Handangeln

1 Senke (max. 1 Quadratmeter)

2 Aalkörbe (Einlauf max. 6 cm) aus Plastik

(Aalleinen, Flügelreusen oder Drahtreusen sind nicht gestattet)

 

1) Das Angeln aus Wasserfahrzeugen heraus ist nicht zugelassen.

 

2) Bei Ausübung der Sportfischerei müssen die Handangeln unter

ständiger Aufsicht sein.

 

3) Es wird ausdrücklich auf die Beschilderung an den Gewässern

hingewiesen, die ein Befahren oder Parken untersagen.

 

4) Das Befestigen und Abspannen der Angelmontage von Uferseite

zu Uferseite und parallel zum Ufer laufende Montagen sind in allen Gewässern verboten.

 

5) Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist verboten.

 

6) Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen. Nicht mehr

lebensfähige Fische sind sofort waidgerecht zu töten.

 

7) 50 Meter (gemessen von der äußeren Bauwerkskante)

oberhalb und unterhalb der Wehre und Schleusen

ist das Angeln nicht erlaubt.

 

8) Aalkörbe dürfen in den Haltungen 5, 6, 8 und

Spiek See nicht ausgelegt werden.

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