Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran

„Ein wirkungsvolles Kormoranmanagement in Deutschland und möglichst in Europa ist weiterhin notwendig. Die in nahezu allen Bundesländern bestehenden Kormoranverordnungen und Erlasse sind ein Flickenteppich. Der Fischartenschutz ist nicht gewährleistet.“ Zu diesem Schluss kam DAFV-Präsidentin Dr. Christel Happach-Kasan, die gemeinsam mit dem DAFV-Referenten für Gewässerfragen, Dr. Rainer Berg, an der Sitzung des Runden Tisches Aquakultur des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Juli in Bonn teilgenommen hatte. In einem Brief an die Umwelt- und Landwirtschaftsministerien von Bund und Ländern wies sie in diesem Zusammenhang auf die außerordentlich große Bedeutung der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran“ hin. Für den Fischartenschutz sowie den Erhalt der Wirtschaftlichkeit von Fischereibetrieben ist es wichtig, in bestimmten Regionen den Kormoranbestand zu regulieren. Da die Vögel sich nicht an die Ländergrenzen halten, ist die Koordinierung der Maßnahmen der Länder mit dem Ziel eines nationalen Kormoranmanagements eine wichtige Aufgabe. Dass die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran“ ihre Arbeit fortführen wird, nahm Dr. Christel Happach-Kasan am 15. August 2014 mit Freude zur Kenntnis.

Kormoraninsel im Mechower See (Mecklenburg-Vorpommern)

In ihrem Brief vom 8. August 2014 an die Umwelt- und Landwirtschaftsministerien von Bund und Ländern schrieb DAV-Präsidentin Dr. Christel Happach-Kasan:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

sehr geehrter Herr Minister,

auf der Sitzung des Runden Tisches „Aquakultur“ am 15. Juli in Bonn wurde unter anderem berichtet, dass für die kommende Woche ein Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran geplant ist. In diesem Zusammenhang wurde von den Teilnehmern darauf hingewiesen, dass eine verträgliche Lösung der Kormoranproblematik leider noch nicht in Sicht ist. Zudem müssen wir mit Bedauern feststellen, dass wirksame Kormoran-Management-Maßnahmen keine Aufnahme in den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien gefunden haben.

Hingegen müssen wir feststellen, dass weiterhin hohe Bestandsdichten des Kormorans die aquatische Artenvielfalt und Artenschutzprogramme für autochthone Fischarten wie Aal oder Äsche gefährden. Außerdem sei ausdrücklich erwähnt, dass in einigen Regionen der Kormoran die Fischbestände in der Aquakultur und den bewirtschafteten Gewässern massiv schädigt, so dass erhebliche finanzielle, teilweise die Existenz bedrohende, Schäden entstehen.

Die im Jahr 2011 ins Leben gerufene „Bund-Länder Arbeitsgruppe Kormoran“ konnte bisher eine fachlich fundierte Datengrundlage hinsichtlich des bundesweiten Kormoranbestands erarbeiten, die bereits verwirklichten Abwehrmaßnahmen und fischereilwirtschaftlichen Schäden erfassen und den betreffenden Rechtsrahmen dokumentieren. Nachdem die EU-Kommission einen gesamteuropäischen Managementplan bislang ablehnt, hat die Arbeitsgruppe damit ungemein wichtige Angelegenheiten bearbeitet, die bei der Zusammenarbeit zwischen den Landwirtschafts- und Umweltressorts von Bund und Ländern von großem Nutzen sind, beispielsweise bei der Einrichtung eines nationalen deutschen Kormoran-Managements

Vor diesen Hintergründen will der Deutsche Angelfischerverband e.V. noch einmal auf die hohe Bedeutsamkeit der Bund-Länder Arbeitsgruppe hinweisen, verbunden mit der Erwartung, dass die Maßnahmen von Bund und Ländern auch künftig gut abgestimmt und koordiniert werden

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christel Happach-Kasan

Präsidentin

Deutscher Angelfischerverband e.V.

via Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran.

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